Das Recht der Kapitalstraftaten umfasst die schwersten innerhalb der Strafrechtsordnung unter Strafe gestellten Delikte, wie etwa die Tötung eines Menschen oder Delikte der organisierten Kriminalität.
Hierbei hat es sich gezeigt, dass seitens der Ermittlungsbehörden meist eine umfassende Ermittlungstätigkeit entfaltet wird, welche einer profunden Überprüfung unterzogen werden muss um die Rechte des/der Mandanten/in wahrzunehmen. Hierzu gehört nicht nur die Hinterfragung einzelner Ermittlungsergebnisse der Behörden selbst, sondern auch die Klärung der Nachvollziehbarkeit einzelner Begutachtungsergebnisse.
Insbesondere die kritische Auseinandersetzung mit Gutachten aufgrund eigener forensischer Erfahrungen führt meist zu einer sehr guten Grundlage für eine Verteidigung.
Aufgrund seiner frühen Spezialisierung bereits innerhalb des Studiums und der Teilnahme an forensischen Seminaren und Fortbildungen kann Rechtsanwalt Hankowetz in derartigen Fallgestaltungen eine Verteidigungsgrundlage und -strategie in Zusammenarbeit mit dem Mandanten erarbeiten, welche innerhalb des Strafverfahrens dazu beiträgt, die Rechte des Mandanten durchzusetzen.