Das Betäubungsmittelstrafrecht hat in der Vergangenheit an erheblicher Bedeutung gewonnen. Dies zeigt nicht nur die innerhalb dieses Rechtsgebiets ergangene umfangreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs.
Allerdings bietet gerade das Betäubungsmittelstrafrecht dem beschuldigten Mandanten eine Vielzahl an Möglichkeiten der Verteidigung. Angefangen von der Überprüfung der Ermittlungsmaßnahmen im Falle einer zu Unrecht erfolgten Beschuldigung bis hin zu entsprechenden Therapiemöglichkeiten eines etwaig suchtkranken Mandanten.
Aufgrund der forensischen umfangreichen Erfahrung im Umgang mit den unterschiedlichsten Ermittlungsmaßnahmen und Begutachtungskonstellationen kann Rechtsanwalt Hankowetz die entsprechende für den jeweiligen Einzelfall individuelle Verteidigungsstrategie mit dem/der Betroffenen entwickeln und deren rechtmäßige Interessen wahrnehmen.