Das Bewährungsrecht gilt als das Rechtsgebiet, in welchem dem/der Betroffenen eine (weitere) freiheitsentziehende Maßnahme durch den Staat droht. Damit ist es mit extremen psychischen Belastungen für den/die Mandanten/in und seinen Angehörigen einhergehend.
Hierbei gilt es drei gundlege Konstellationen zu Unterscheiden:
Es steht eine Freiheitsstrafe im Raum, welche durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Es steht aufgrund einer neuen Straftat oder der Nichtbefolgung von Bewährungsauflagen ein Bewährungswiderruf im Raum.
Es besteht bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung.
In sämtlichen Konstellationen gilt es die zukünftige Sozial- und Legalprognose des Mandanten herauszuarbeiten, also seine günstige Lebenssituation mit sämtlichen zu seinen Gunsten sprechenden Aspekten. Hierdurch können die Grundlagen für eine günstige Prognose herausgearbeitet werden, welche die Gerichte in ihre Entscheidung über das „ob“ eines Bewährungsausspruches benötigen.
Rechtsanwalt Hankowetz kann aufgrund seiner entsprechenden Erfahrung mit sämtlichen Konstellationen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Gründe für einen Bewährungsausspruch zu Gunsten des/der Mandanten/in entsprechende Berücksichtigung finden.