Mietrecht

Das Mietrecht umfasst neben dem Recht hinsichtlich der entgetlichen Überlassung von Gegenständen wie etwa der Autovermietung vor allem das Recht über die Überlassung von Räumlichkeiten im gewerblichen oder privaten Bereich.

Dies zeigt, dass vor allem das Mietrecht hinsichtlich von Räumlichkeiten zum gewerblichen oder privaten Gebrauch die erhebliche Mehrzahl an tatsächlichen und rechtlichen Problemgestaltungen bietet.

Insbesondere, da vor allem hinsichtlich des (privaten) Wohnraummietverhältnisses eines umfassende Rechtsprechung entwickelt worden ist.

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