Dem Opfer einer Gewalttat steht das Recht zu, aktiv neben der Anklagebehörde innerhalb des Strafverfahrens gegen den Täter prozessual tätig zu werden. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber die Regelungen der Nebenklage geschaffen, welche durch die letzten Modernisierungsgesetze zu einer weiteren Stärkung der Opferrechte innerhalb der Strafprozessordnung (StPO) geführt haben.
Auch besteht für die Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen innerhalb des Strafverfahrens (Adhäsionsverfahren).
Hierdurch wurde durch dem Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass das Opfer dem Täter nicht auch noch in einem weiteren Zivilverfahren gegenüber treten muss, sondern dass sowohl der Strafanspruch des Staates, als auch die Ansprüche des Opfers innerhalb eines Verfahrens verhandelt werden können.
Rechtsanwalt Hankowetz und Rechtsanwältin Pohlenk besitzen langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betreuung von Opfern von Straftaten innerhalb eines Strafverfahrens und stehen auch Ihnen gerne mit Ihrer diesbezüglichen Erfahrung zur Seite und verhelfen Ihrem Recht Gehör.