Das Arzthaftungsrecht beinhaltet die Ansprüche eines Patienten gegenüber einen behandelnden Arzt aufgrund von Behandlungsfehlern, die dieser Begangen ist.
Die Bandbreite reicht von Schädigungen aufgrund ärztlicher Fehlinformation bis hin zu körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund ärztlicher Fehler innerhalb der Behandlung.
Derartige Ansprüche bedürfen einer eingehenden rechtlichen Beratung und Prüfung, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass auch der Versicherer des in Anspruch genommenen Arztes bei der Geltendmachung der Ansprüche angesprochen werden kann.
Die anwaltliche Tätigkeit beginnt bei der Einholung der Patientenakte, geht hin bis zur Einholung von Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Geltendmachung der Ansprüche und mündet letztendlich oftmals in der gerichtlichen Durchsetzung der Patientenrechte.
Rechtsanwältin Pohlenk hilft Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.