Oftmals stehen Arbeitnehmer einer ausgesprochenen Kündigung überrascht gegenüber. Die Kündigung erfolgt vollkommen unerwartet oder ein Aufhebungsvertrag wird ohne Vorankündigung in einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin mit dem Arbeitgeber präsentiert.
Die Folgen für den Arbeitnehmer sind weitreichend. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes droht die Bundesagentur für Arbeit in manchen Fällen mit einer Sperre der Bezüge und angefallene, durch den Arbeitnehmer geleistete, Überstunden stehen auf einmal nicht mehr zur Diskussion.
Rechtsanwältin Pohlenk ist seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig und vertritt Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte bundesweit.