Testamentsgestaltung

Jedem Menschen steht es zu Lebzeiten frei, seinen letzten Willen frei zu formulieren und seine Erbfolge frei zu bestimmen.

Hierzu hat der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Recht der quotalen Vererbung (Bildung einer Erbengemeinschaft) oder aber etwa die Gestaltung von individuellen Nachlässen innerhalb der Erbschaft.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch entsprechende Schranken aufgestellt, wie etwa die Beschränkung der Enterbungsmöglichkeiten naher Angehöriger oder aber auch deren zu geringer Erbteilszuwendung.

Rechtsanwältin Pohlenk ist in der individuellen Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen erfahren und berät Sie in diesem Zusammenhang gerne.

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